Hausordnung Gemeindehaus Siloah


Hausordnung für das Evangelische Gemeindehaus Siloah

Das Haus Siloah der Evangelischen Kirchengemeinde Ebersgöns soll ein Ort des lebendigen Gemeindelebens sein. Es wird im Besonderen für Veranstaltungen der Kirchengemeinde genutzt, aber auch anderen Personen und Gruppen kann es zur Verfügung gestellt werden.

Allgemeines

Die Veranstaltungen im Hause müssen rechtzeitig mit dem/der zuständigen Küster/in abgesprochen werden. Zur Koordinierung der Veranstaltungen im Hause dient ein Terminplan, der von dem/der zuständigen Küster/in geführt wird. Terminänderungen sind baldmöglichst mitzuteilen.

Nach 22.00 Uhr ist darauf zu achten, dass die Nachtruhe eingehalten wird. Das Rauchen ist im Gemeindehaus unerwünscht. Besonders im Blick auf den Verzehr von Alkohol sind die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes einzuhalten. Das Hausrecht übt der/die zuständige Küster/in und der/die Vorsitzende des Presbyteriums bzw. deren Stellvertreter/in aus.

Umwelt

Um die Umwelt zu schonen, ist darauf zu achten, dass mit Wasser und Energie sparsam umgegangen wird. Es sollten vorzugsweise Mehrwegverpackungssysteme verwendet werden. Es sind die im Haus vorhandenen Reinigungsmittel sparsam zu verwenden. Müll ist zu vermeiden, der Restmüll ist getrennt zu entsorgen.

Außenbereich

Mit den Außenanlagen ist sorgfältig umzugehen. Fahrräder sind auf dem Gelände zu schieben und an dem dafür vorgesehen Platz abzustellen. Die Zufahrt zum Gemeindehaus ist für Kraftfahrzeuge nur in Ausnahmefällen möglich.

Innenbereich

Das Inventar ist pfleglich zu behandeln. Verursachte Schäden oder festgestellte Mängel sind dem/der zuständigen Küster/in mitzuteilen. Die Geräte sind nur von eingewiesenen Personen zu bedienen. Werden Stühle und Tische anders gestellt, so ist der Raum nach Ende der Nutzung wieder so herzurichten, wie er vorgefunden wurde. Die genutzten Räume sind besenrein zu hinterlassen. Das Inventar darf nur innerhalb des Hauses genutzt werden.

Private Nutzung

Termine für die private Nutzung des Hauses oder einzelner Räume können frühestens sechs Monate im Voraus schriftlich festgelegt werden. Interessenten wenden sich an unsere Küsterin  Heike Rettig, Zum Weißen Stein 25,
Tel.: (06447) 922353.

 

 

Für die private Nutzung ist ein Nutzungsvertrag zu unterzeichnen und eine Kostenbeteiligung zu entrichten.

Pauschalen für die Nutzung pro Stunde (maximal sind die Tagespauschalen pro Tag zu entrichten):

nur Gemeindesaal:   40,- €
nur Untergeschoss:   30,- €

 

Tagespauschalen:

Gesamtes Gemeindehaus: 200,- €
 nur Gemeindesaal: 140,- €
 nur Untergeschoss:   60,- €

 

Die Küchenbenutzung wird zusätzlich berechnet; dabei anfallende Stromkosten werden getrennt abgerechnet. Gegebenenfalls angerichtete Schäden am Inventar sind zu ersetzen.

             Küchenbenutzung:   80,- €
zuzüglich Strom:  0,60 € pro KW-Stunde

 

Für einen Beerdigungskaffee gelten zwei besondere Pauschalbeträge:

im gesamten Haus: 100,- €
nur im Gemeindesaal:   70,- €

 

Das Presbyterium begrüßt, wenn sich Nutzer des Hauses durch ergänzende Spenden in höherem Maße am Kostenaufwand des Gemeindehauses beteiligen.

 

Ebersgöns, den 09.02.2025           gez.: Schaaf              gez.: Schwarz

Vorsitzender            Presbyterin/Kirchmeisterin