
In der Trauung empfängt das Paar den Segen Gottes: Gott möge das Paar in seiner Ehe begleiten. Denn es ist alles andere als selbstverständlich, dass zwei Menschen mit ihren je eigenen Träumen und Wünschen, Lebensplänen und -geschichten, Fähigkeiten und blinden Flecken eine feste und lebenslange Beziehung eingehen wollen und können.
Die evangelische Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen. Die Eheleute bekennen, dass sie sich gegenseitig als Geschenk aus Gottes Hand annehmen und ihre Gemeinschaft im Vertrauen auf seinen Segen führen möchten.
Wenn Sie kirchlich getraut werden wollen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig zur Terminabsprache an das Gemeindebüro (am besten 6 Monate vor Ihrem gewünschten Hochzeitstermin). Der Pfarrer wird dann mit Ihnen einen Termin für ein Traugespräch zur Vorbereitung des Gottesdienstes vereinbaren und alles Wichtige mit Ihnen besprechen. Zuständig für die kirchliche Trauung ist das Pfarramt, in dessen Bezirk eine oder einer der künftigen Eheleute oder deren Eltern wohnen oder in dessen Bereich das Paar nach der Hochzeit ziehen möchte.
Hier können Sie sich das Trauformular herunterladen.
Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist, dass einer der beiden Beteiligten Mitglied der evangelischen Kirche ist. Auch mit konfessionsverschiedenen Paaren kann ein evangelischer Traugottesdienst gefeiert werden, auf Wunsch mit Beteiligung eines Geistlichen einer anderen christlichen Konfession (ökumenische Trauung). Wenn über das römisch-katholische Pfarramt eine Befreiung (Dispens) von der Eheschließungsform (Formpflicht) eingeholt wurde, wird die evangelische Trauung auch von der römisch-katholischen Kirche als Eheschließung anerkannt.
Die kirchliche Trauung in der Heimatgemeinde mit Pfarrer / Pfarrerin ist grundsätzlich gebührenfrei. Kosten können jedoch anfallen, wenn der Gottesdienst auf eine besondere Weise gestaltet wird (z.B. besonderer Blumenschmuck, besondere Musik) oder woanders als im üblichen Gottesdienstraum der Gemeinde gefeiert werden soll (z. B. Heizkosten einer sonst geschlossenen Kirche).
Gerne können sich Familienangehörige oder Freunde an der Mitgestaltung des Traugottesdienstes durch Lesungen, Musik, Fürbitten o.ä. beteiligen. Falls es an Ideen, Texten oder Gedanken zur Mitgestaltung fehlt, wenden Sie sich gerne an den zuständigen Pfarrer.
Blumenschmuck in der Kirche: Das überlassen wir Ihnen. Bitte nehmen Sie oder eine dafür verantwortliche Person allerdings rechtzeitig vor der Trauung Kontakt zum Pfarramt / der Küsterin auf und klären die Einzelheiten. Üblicherweise bleibt der Altarschmuck für den Sonntagsgottesdienst in der Kirche.
Nach dem Traugottesdienst können draußen vor der Kirche (leicht zu entfernende) Blumen gestreut werden. Wir bitten Sie freundlich, auf das Werfen von Reis zu verzichten.
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